Gesetze / Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BKMBek(XXXX)
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) geschaffene oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers führt seit dem 22. Oktober 2002 die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien".
Der Chef des Bundeskanzleramtes