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Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) geschaffene oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers führt seit dem 22. Oktober 2002 die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien".

Der Chef des Bundeskanzleramtes