Gesetze / Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
5. BImSchV§ 7 Anforderungen an die Fachkunde
Stand: 10.06.2019
Die Fachkunde im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 und des § 58c Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfordert
Änderungsverlauf
-
03.05.2000 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Mai 2000 (BGBl. I 632)
BGBl. 2000 I S. 632
-
26.04.2000 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2000 (BGBl. I 603)
BGBl. 2000 I S. 603
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.