Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 14/640 · S. 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nach der Verordnung über Immissionsschutz- und Stör- fallbeauftragte hängt die Beauftragung entsprechender Personen von bestimmten Anforderungen an deren Fachkunde ab. So ist auch die Teilnahme an Lehrgängen erforderlich, die der Anerkennung der zuständigen ober- sten Landesbehörde bedürfen. Durch eine offene Zu- ständigkeitsregelung wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, die Anerkennung der Lehrgänge auch von an- deren Stellen vornehmen zu lassen. Dabei kann ins- besondere auch die Benennung einer zentralen Stelle unterhalb der Ministerialebene in Betracht kommen.
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Herkunft
BT-Drs. 14/640, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.795–23.384 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 219708e5c227def2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP