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Artikel 3 · BT-Drs. 14/640 · S. 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3
Nach der Verordnung über Immissionsschutz- und Stör-
fallbeauftragte hängt die Beauftragung entsprechender
Personen von bestimmten Anforderungen an deren
Fachkunde ab. So ist auch die Teilnahme an Lehrgängen
erforderlich, die der Anerkennung der zuständigen ober-
sten Landesbehörde bedürfen. Durch eine offene Zu-
ständigkeitsregelung wird den Ländern die Möglichkeit
eröffnet, die Anerkennung der Lehrgänge auch von an-
deren Stellen vornehmen zu lassen. Dabei kann ins-
besondere auch die Benennung einer zentralen Stelle
unterhalb der Ministerialebene in Betracht kommen.

BT-Drs. 14/640 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/640, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.795–23.384 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 219708e5c227def2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP