Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
39. BImSchV§ 7 Immissionsgrenzwert für Benzol
Stand: 10.06.2019
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol
| 5 Mikrogramm pro Kubikmeter. |