Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen

39. BImSchV

§ 6 Immissionsgrenzwert für Blei

Stand: 10.06.2019

Bund

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Blei

0,5 Mikrogramm pro Kubikmeter.
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