Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
39. BImSchV§ 6 Immissionsgrenzwert für Blei
Stand: 10.06.2019
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Blei
| 0,5 Mikrogramm pro Kubikmeter. |