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§ 7 BImSchV 39 — Immissionsgrenzwert für Benzol

Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol

5 Mikrogramm pro Kubikmeter.