Gesetze / Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung
14. BImSchV§ 3 Inkrafttreten
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.