Gesetze / BHV1V · BGBl I 1997, 2758
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1
16 Normen · ausgefertigt 25.11.1997 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2a — Untersuchungen | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Begriffsbestimmungen
- § 1
- Abschnitt 2 · Schutzmaßregeln gegen die BHV1-Infektion
- Unterabschnitt 1 · Allgemeine Schutzmaßregeln
- § 2Impfungen
- § 2aUntersuchungen
- § 2bMitteilungspflicht
- § 3Verbringen von Rindern
- § 4Weitergehende Befugnisse der zuständigen Behörde
- Unterabschnitt 2 · Besondere Schutzmaßregeln
- Titel 1 · Vor amtlicher Feststellung der BHV1-Infektion oder des Verdachts der BHV1-Infektion
- § 5Schutzmaßregeln
- Titel 2 · Nach amtlicher Feststellung der BHV1-Infektion oder des Verdachts der BHV1-Infektion
- § 6Sperre
- § 7Tötung
- § 8Sperrbezirk
- § 9Ansteckungsverdacht
- § 10Reinigung und Desinfektion
- § 11Ausstellungen, Märkte
- Abschnitt 3 · Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 12Aufhebung der Schutzmaßregeln
- Abschnitt 4 · Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
- § 13Ordnungswidrigkeiten
- § 14Übergangsvorschriften
- Anlage 1(zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1-Infektion gilt
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes
- Anlage 3(zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes