Gesetze / Bundeshaushaltsordnung
BHO§ 92 Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BVerwG, 23.02.2011 – 8 C 53/09 · Prüfungsrecht des BundesrechnungshofsZitiert von 25
- FG Köln, 24.03.2004 – 13 K 5107/00Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/92#abs-1 (1) Der Bundesrechnungshof prüft die Betätigung des Bundes bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/92#abs-2 (2) Absatz 1 gilt entsprechend bei Genossenschaften, in denen der Bund Mitglied ist.