Gesetze / Bundeshaushaltsordnung

BHO

§ 92 Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/92#abs-1 (1) Der Bundesrechnungshof prüft die Betätigung des Bundes bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/92#abs-2 (2) Absatz 1 gilt entsprechend bei Genossenschaften, in denen der Bund Mitglied ist.

§ 91 § 93