Gesetze / Bundeshaushaltsordnung
BHO§ 2 Bedeutung des Haushaltsplans
Stand: 10.06.2019
Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 2 BHO →
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- OVG NRW, 30.06.2022 – 9 A 3163/17Zitiert von 2
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