Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufliche Gymnasien
BGySO§ 15 Zuweisung zum Unterricht in der zweiten Fremdsprache
Stand: 26.08.2026
Die Schulleiterin oder der Schulleiter weist zu Beginn der Klassenstufe 11 das Sprachniveau A oder B auf der Grundlage der jeweiligen Vorkenntnisse der Schülerin oder des Schülers zu.