Die Schulleiterin oder der Schulleiter weist zu Beginn der Klassenstufe 11 das Sprachniveau A oder B auf der Grundlage der jeweiligen Vorkenntnisse der Schülerin oder des Schülers zu.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Schulleiterin oder der Schulleiter weist zu Beginn der Klassenstufe 11 das Sprachniveau A oder B auf der Grundlage der jeweiligen Vorkenntnisse der Schülerin oder des Schülers zu.