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§ 15 BGySO (Sachsen) — Zuweisung zum Unterricht in der zweiten Fremdsprache

Schulordnung Berufliche Gymnasien

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Schulleiterin oder der Schulleiter weist zu Beginn der Klassenstufe 11 das Sprachniveau A oder B auf der Grundlage der jeweiligen Vorkenntnisse der Schülerin oder des Schülers zu.