Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufliche Gymnasien
BGySO§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung an öffentlichen Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen in den Fachrichtungen
1. Agrarwissenschaft,
2. Biotechnologie,
3. Ernährungswissenschaft,
4. Gesundheit und Sozialwesen,
5. Informations- und Kommunikationstechnologie,
6. Technikwissenschaft mit den Schwerpunkten
a)
Bautechnik,
b)
Elektrotechnik,
c)
Maschinenbautechnik,
d)
Gestaltungs- und Medientechnik sowie
7. Wirtschaftswissenschaft.
Auf anerkannte Ersatzschulen, die als Berufliches Gymnasium geführt werden, finden die §§ 2 bis 6, die §§ 9, 10, 12 und 14 sowie Teil 1 Abschnitt 5, Teil 2 Abschnitt 1, 2 bis 4 und 6 sowie die Teile 3 und 4 entsprechende Anwendung.