Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

BGBEG

§ 7 Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/7?asof=2021-01-05#abs-1 (1) Sind vermietete Grundstücke oder vermietete Räume, die keine Wohnräume sind, infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nicht oder nur mit erheblicher Einschränkung verwendbar, so wird vermutet, dass sich insofern ein Umstand im Sinne des § 313 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der zur Grundlage des Mietvertrags geworden ist, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert hat.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/7?asof=2021-01-05#abs-2 (2) Absatz 1 ist auf Pachtverträge entsprechend anzuwenden.

Art 238 § 1 Art 238 § 3