Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 50
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- VG Köln, 23.05.2025 – 6 K 8497/24Zitiert von 2
1 Entscheidung zu Art 50 BGBEG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.