Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

BGBEG

Art 234 § 3 (weggefallen)

Bund1 Entscheidung

Für Art 234 § 3 BGBEG liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

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