Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 234 § 3 (weggefallen)
Für Art 234 § 3 BGBEG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 234 § 3 BGBEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamm, 24.03.2021 – 30 U 160/20Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.