Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 234 § 11 (weggefallen)
Für Art 234 § 11 BGBEG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 234 § 11 BGBEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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- BSG, 08.12.2022 – B 5 R 149/22 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenzrüge - Voraussetzungen der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten von Großeltern als Pflegeeltern ihrer Enkelkinder
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.