Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 234 § 12 Legitimation nichtehelicher Kinder
Stand: 10.06.2019
Die Frist nach § 1740e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beginnt nicht vor dem Wirksamwerden des Beitritts.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 234 § 12 BGBEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 29.08.2005 – 1 BvR 219/05Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.