Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 102
Stand: 10.06.2019
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- BSG, 07.04.2022 – B 5 R 35/21 R(Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den zuständigen Träger der Versorgungslast nach § 225 Abs 1 SGB 6 - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht)Zitiert von 4
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/102#abs-1 (1) Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über die Kraftloserklärung und die Zahlungssperre in Ansehung der im § 807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Urkunden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/102#abs-2 (2) Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche für die Kraftloserklärung der im § 808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Urkunden ein anderes Verfahren als das Aufgebotsverfahren bestimmen.