Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 969 Herausgabe an den Verlierer
Stand: 10.06.2019
Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegenüber befreit.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegenüber befreit.