Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Stand: 10.06.2019
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.