Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 87b Auflösung der Stiftung bei Insolvenz

Stand: 01.07.2023

Bund

Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.

§ 87a § 87c