§ 87b BGB — Auflösung der Stiftung bei Insolvenz

Bürgerliches Gesetzbuch

Stand: 01.07.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.