Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 675n Zugang von Zahlungsaufträgen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/675n#abs-1 (1) Ein Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er dem Zahlungsdienstleister des Zahlers zugeht. Fällt der Zeitpunkt des Zugangs nicht auf einen Geschäftstag des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, gilt der Zahlungsauftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Der Zahlungsdienstleister kann festlegen, dass Zahlungsaufträge, die nach einem bestimmten Zeitpunkt nahe am Ende eines Geschäftstags zugehen, für die Zwecke des § 675s Abs. 1 als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen gelten. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem der an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligte Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/675n#abs-2 (2) Vereinbaren der Zahlungsdienstnutzer, der einen Zahlungsvorgang auslöst oder über den ein Zahlungsvorgang ausgelöst wird, und sein Zahlungsdienstleister, dass die Ausführung des Zahlungsauftrags an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Zahler dem Zahlungsdienstleister den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, so gilt der vereinbarte Termin für die Zwecke des § 675s Abs. 1 als Zeitpunkt des Zugangs. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, so gilt für die Zwecke des § 675s Abs. 1 der darauf folgende Geschäftstag als Zeitpunkt des Zugangs.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 675n BGB →
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Nach Gewicht
- BGH, 19.03.2019 – XI ZR 280/17Zahlungsdienstleistung: Zugang eines Zahlungsauftrags; Begriff des Geschäftstags; Geltung der Geschäftstagsregelung bei der Frage der Unwiderruflichkeit eines ZahlungsauftragsZitiert von 1
- BGH, 17.10.2017 – XI ZR 419/15Pfändungsschutzkonto: Barabhebung an einem Samstag am Monatsende an einem Bankautomaten des kontoführenden Kreditinstituts; Anrechnung der Verfügung zunächst auf das von der Pfändung nicht erfasste Guthaben aus dem VormonatZitiert von 4
- LG Detmold, 12.08.2015 – 10 S 59/15
- OLG Frankfurt am Main, 22.11.2012 – 22 U 66/11
- BGH, 25.11.2015 – IV ZR 169/14Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Mandatierung des Anwalts am 2. Januar wegen Nichteingang eines zum 31. Dezember geschuldeten BetragsZitiert von 22
- BGH, 13.07.2010 – VIII ZR 129/09Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen: Berechnung der mietvertraglich vereinbarten Mietzahlungsfrist von 3 Werktagen zu MonatsbeginnZitiert von 22
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 12.01.2024 – 4 A 239/19Zitiert von 1
- LG Hamburg, 15.12.2023 – 415 HKO 33/23Zitiert von 2
- LG Berlin, 10.12.2020 – 65 S 189/20
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