Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 16.05.2022 – 29 U 94/21Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 07.10.2025 – 21 U 7/24
- OLG Celle, 01.04.2020 – 14 U 185/19Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 18.03.2025 – 10 U 107/24
- OLG Brandenburg, 21.06.2023 – 4 U 102/22
- OLG Frankfurt am Main, 28.10.2020 – 29 U 146/19
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 07.05.2026 – 10 U 54/25
- OLG Köln, 18.03.2026 – 11 U 109/23
- OLG Hamm, 13.03.2026 – 12 U 138/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 650g BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/650g#abs-1 (1) Verweigert der Besteller die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat er auf Verlangen des Unternehmers an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitzuwirken. Die gemeinsame Zustandsfeststellung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen werden und ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/650g#abs-2 (2) Bleibt der Besteller einem vereinbarten oder einem von dem Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist bestimmten Termin zur Zustandsfeststellung fern, so kann der Unternehmer die Zustandsfeststellung auch einseitig vornehmen. Dies gilt nicht, wenn der Besteller infolge eines Umstands fernbleibt, den er nicht zu vertreten hat und den er dem Unternehmer unverzüglich mitgeteilt hat. Der Unternehmer hat die einseitige Zustandsfeststellung mit der Angabe des Tages der Anfertigung zu versehen und sie zu unterschreiben sowie dem Besteller eine Abschrift der einseitigen Zustandsfeststellung zur Verfügung zu stellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/650g#abs-3 (3) Ist das Werk dem Besteller verschafft worden und ist in der Zustandsfeststellung nach Absatz 1 oder 2 ein offenkundiger Mangel nicht angegeben, wird vermutet, dass dieser nach der Zustandsfeststellung entstanden und vom Besteller zu vertreten ist. Die Vermutung gilt nicht, wenn der Mangel nach seiner Art nicht vom Besteller verursacht worden sein kann.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/650g#abs-4 (4) Die Vergütung ist zu entrichten, wenn
Die Schlussrechnung ist prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist. Sie gilt als prüffähig, wenn der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung begründete Einwendungen gegen ihre Prüffähigkeit erhoben hat.