Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 562c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
Stand: 10.06.2019
Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden. Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet.
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- OLG Köln, 22.12.2021 – 22 U 13/20Zitiert von 1
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