Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 475b Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen
Stand: 01.01.2022
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 11.04.2025 – 2 U 5/25Zitiert von 7
- OLG Hamm, 29.01.2026 – 2 U 18/25Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 24.07.2025 – 10 U 165/24Zitiert von 1
- LG Bochum, 11.07.2025 – 2 O 307/24
- OLG Hamm, 19.02.2026 – 34 U 6/25Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 04.12.2025 – 12 U 17/25Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 13.11.2025 – 10 U 70/24
- OLG Köln, 19.12.2024 – 3 U 73/24Zitiert von 4
- LG Frankfurt am Main, 19.09.2024 – 2-31 O 77/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 475b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/475b#abs-1 (1) Für den Kauf einer Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Absatz 3 Satz 1), bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt, gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. Hinsichtlich der Frage, ob die Verpflichtung des Unternehmers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen umfasst, gilt § 327a Absatz 3 Satz 2.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/475b#abs-2 (2) Eine Ware mit digitalen Elementen ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang und in Bezug auf eine Aktualisierungspflicht auch während des Zeitraums nach Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Nummer 2 den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen, den Montageanforderungen und den Installationsanforderungen entspricht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/475b#abs-3 (3) Eine Ware mit digitalen Elementen entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/475b#abs-4 (4) Eine Ware mit digitalen Elementen entspricht den objektiven Anforderungen, wenn
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/475b#abs-5 (5) Unterlässt es der Verbraucher, eine Aktualisierung, die ihm gemäß Absatz 4 bereitgestellt worden ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet der Unternehmer nicht für einen Sachmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, wenn
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/475b#abs-6 (6) Soweit eine Montage oder eine Installation durchzuführen ist, entspricht eine Ware mit digitalen Elementen