Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 327g Rechtsmangel
Stand: 01.01.2022
Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.