Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2364 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- KG, 11.07.2014 – 6 W 68/14
- BGH, 02.12.2015 – IV ZB 27/15Nachlasssache: Grenzen der Amtsermittlungspflichten des Nachlassgerichts bei Anfechtung der ErbschaftsannahmeZitiert von 2
- BGH, 24.02.2015 – II ZB 17/14Handelsregistersache: Ablehnung der Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste mit TestamentsvollstreckervermerkZitiert von 11
- OLG Hamm, 07.07.2015 – 15 W 329/14Zitiert von 1
- OLG Schleswig, 09.07.2014 – 3 Wx 15/14Zitiert von 1
- OLG Hamm, 13.12.2013 – 10 W 114/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2364 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 2364 BGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.