Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2097 Auslegungsregel bei Ersatzerben
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- OLG Frankfurt am Main, 12.05.2010 – 20 W 350/10Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 17.07.2023 – 3 Wx 91/23
- OLG Brandenburg, 14.02.2023 – 3 W 60/22Zitiert von 1
- OLG Hamm, 09.01.2014 – 10 U 10/13
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Ist jemand für den Fall, dass der zunächst berufene Erbe nicht Erbe sein kann, oder für den Fall, dass er nicht Erbe sein will, als Ersatzerbe eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er für beide Fälle eingesetzt ist.