Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 1983 Bekanntmachung Stand: 10.06.2019 Bund Das Nachlassgericht hat die Anordnung der Nachlassverwaltung durch das für seine Bekanntmachungen bestimmte Blatt zu veröffentlichen. Fachanwälte für Erbrecht finden