Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1982 Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.

§ 1981 § 1983