Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1870 Ende der Betreuung
Stand: 01.01.2023
Die Betreuung endet mit der Aufhebung der Betreuung durch das Betreuungsgericht oder mit dem Tod des Betreuten.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1870 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BayObLG, 18.09.2026 – 101 VA 135/26 eAkteneinsicht in die Betreuungsakte: Berechtigtes Interesse eines Miterben bei Verdacht von Pflichtverletzungen des Betreuers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 14.10.2025 – 24 L 3417/25
- OLG Frankfurt am Main, 07.03.2023 – 20 W 38/22
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.