Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1594 Anerkennung der Vaterschaft

FamilienrechtBund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1594?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1594?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1594?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1594?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

§ 1587 § 1589