Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1510 Wirkung der Ausschließung
Stand: 10.06.2019
Wird die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ausgeschlossen, so gilt das Gleiche wie im Falle des § 1482.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Wird die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ausgeschlossen, so gilt das Gleiche wie im Falle des § 1482.