Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1458 (weggefallen)

FamilienrechtBund

Für § 1458 BGB liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

Fachanwälte für Familienrecht finden

←§ 1457 →§ 1459