Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1053 Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch
Stand: 10.06.2019
Macht der Nießbraucher einen Gebrauch von der Sache, zu dem er nicht befugt ist, und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1053 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- ArbG Berlin, 09.05.2014 – 28 Ca 4045/14Zitiert von 1
- LG Siegen, 20.05.2015 – 1 S 97/13
- LG Siegen, 20.05.2014 – 1 S 97/13Nießbrauch: Beseitigung eines vom Nießbraucher errichteten Carports wegen unzulässiger Umgestaltung nach § 1037 BGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.