Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1040 Schatz
Stand: 10.06.2019
Das Recht des Nießbrauchers erstreckt sich nicht auf den Anteil des Eigentümers an einem Schatze, der in der Sache gefunden wird.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1040 BGB →
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- OLG Köln, 12.05.2017 – 19 Sch 4/17Zitiert von 1
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