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BFSSozV§ 2 Organisationsform und Dauer
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BFSSozV/2#abs-1 (1) Der Bildungsgang wird in Vollzeit angeboten, dauert zwei Schuljahre und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BFSSozV/2#abs-2 (2) Die Ausbildung ist prozesshaft in enger Verbindung der Lernorte Schule und Praxis zu gestalten.