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BFSO Musik

§ 12 Unterrichtsfächer

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BFSO%20Musik/12#abs-1 (1) Unterrichtsfächer sind nach Maßgabe der Anlage 1

1. Hauptfächer,

2. musikalische und allgemeinbildende Pflichtfächer,

3. Wahlfächer

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BFSO%20Musik/12#abs-2 (2) Dem gewählten Hauptfachinstrument oder Gesang ist jeweils ein Pflichtfachinstrument zugeordnet. Ist das Hauptfach ein Melodie- oder Zupfinstrument, Gesang oder das Fach Perkussionsinstrumente, so ist das Pflichtfachinstrument Klavier. Ist das Hauptfach Klavier, so ist das Pflichtfachinstrument ein Melodie- oder Zupfinstrument oder das Fach Perkussionsinstrumente. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

§ 11 § 13