Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Musik
BFSO Musik§ 13 Stundenplan, Unterrichtszeit
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BFSO%20Musik/13#abs-1 (1) Der Stundenplan, einschließlich der Zuweisung der einzelnen Schülerinnen und Schüler an die Lehrkräfte, wird von der Schulleiterin oder vom Schulleiter festgesetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BFSO%20Musik/13#abs-2 (2) Der Unterricht wird an fünf oder sechs Wochentagen erteilt. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.