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§ 12 BFSO Musik (Bayern) — Unterrichtsfächer

Berufsfachschulordnung Musik

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Unterrichtsfächer sind nach Maßgabe der Anlage 1

1. Hauptfächer,

2. musikalische und allgemeinbildende Pflichtfächer,

3. Wahlfächer

(2) Dem gewählten Hauptfachinstrument oder Gesang ist jeweils ein Pflichtfachinstrument zugeordnet. Ist das Hauptfach ein Melodie- oder Zupfinstrument, Gesang oder das Fach Perkussionsinstrumente, so ist das Pflichtfachinstrument Klavier. Ist das Hauptfach Klavier, so ist das Pflichtfachinstrument ein Melodie- oder Zupfinstrument oder das Fach Perkussionsinstrumente. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.