Gesetze / Bundeserprobungsgesetz
BErpG§ 11 Bericht an den Deutschen Bundestag
Stand: 10.10.2026
Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes und anschließend alle drei Jahre zur praktischen Anwendung dieses Gesetzes.