Gesetze / Brennstoffemissionshandelsverordnung
BEHV§ 1 Anwendungsbereich und Zweck
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BEHV/1?asof=2020-12-24#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt innerhalb des Anwendungsbereichs des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BEHV/1?asof=2020-12-24#abs-2 (2) Diese Verordnung dient der Konkretisierung der Anforderungen der §§ 10 und 12 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.
Änderungsverlauf
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21.06.2023 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 163)
BGBl. 2023 I Nr. 163
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.