Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEG§ 217
Stand: 10.06.2019
Die Gerichtsstände der §§ 210 bis 216 sind ausschließliche Gerichtsstände.
Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEGStand: 10.06.2019
Die Gerichtsstände der §§ 210 bis 216 sind ausschließliche Gerichtsstände.