Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung BEG NRW § 2 Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen § 1 findet keine Anwendung, wenn die rückständigen Gebühren und Auslagen einen Betrag von 10 € nicht überschreiten.