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§ 2 BEG NRW (Nordrhein-Westfalen)

Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 1 findet keine Anwendung, wenn die rückständigen Gebühren und Auslagen einen Betrag von 10 € nicht überschreiten.