Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSG§ 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen
Stand: 10.06.2019
Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.