Gesetze / Bundesdisziplinargesetz
BDG§ 68 Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Stand: 10.06.2019
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch Beschluss.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 68 BDG →
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